Norm
ABGB §1320 B1Rechtssatz
Der bevollmächtigte Vertreter des Unternehmens genießt die Haftungsbegünstigung des § 333 Abs 1 und 4 ASVG, wenn sein Hund während der Fahrt im Personenkraftwagen zu einer Schulung der Angestellten eine mitfahrende Angestellte durch einen Biß verletzt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0030126Dokumentnummer
JJR_19891122_OGH0002_009OBA00316_8900000_001