Norm
BAG §18Rechtssatz
Der Masseverwalter darf das auf Grund der Behaltepflicht fortgesetzte Arbeitsverhältnis nur unter Bedachtnahme auf die gesetzlichen Kündigungsbeschränkungen aufkündigen, zumal sich die Behaltepflicht des Arbeitgebers auf eine einseitig zwingende gesetzliche Regelung zugunsten des ausgelernten Lehrlings gründet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0052883Dokumentnummer
JJR_19891122_OGH0002_009OBS00028_8900000_002