Norm
StPO §15Rechtssatz
Dem österreichischen Strafprozeßrecht ist ein paralleler Rechtszug gegen Beschlüsse der Gerichtshöfe erster Instanz als auch an den OGH fremd.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0096562Zuletzt aktualisiert am
02.10.2008