Norm
MRG §16 Abs2 Z1Rechtssatz
Eine Aussage, daß auch bei einer zentralen Wärmeversorgungsanlage oder Etagenheizung die Energiebelieferung der Heizquelle "automatisch" und ohne Erfordernis einer ständigen Bedienung vorliegen müsse, enthalten die Gesetzesmaterialien nicht und der Schluß, daß auch eine mit festen Brennstoffen zu beheizende Etagenheizung oder zentrale Wäremversorgungsanlage nicht dem Kategoriemerkmal nach § 16 Abs 2 Z 1 MRG entspreche, weil eine diesen Heizungen gleichwertige (andere) stationäre Heizung nicht vorliegt, wenn sie nicht automatisch mit Energie beliefert wird, ist nicht gerechtfertigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0070047Dokumentnummer
JJR_19891128_OGH0002_0050OB00121_8900000_001