Norm
EVHGB Art7 Nr15Rechtssatz
Die Einigung auf eine Abschichtungsbilanz im Sinne einer Feststellung mit Anerkennungswirkung ist kein Erfordernis für die Geltendmachung eines (in einem bestimmten Ausmaß nicht mehr strittigen) Auseinandersetzungsguthabens durch den ausgeschiedenen Gesellschafter.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0061779Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.01.2018