RS OGH 1989/12/5 4Ob606/89, 7Ob3/11h

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Veröffentlicht am 05.12.1989
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Norm

MRG §1 Abs2 Z1

Rechtssatz

Die Benützung auf Grund eines Beherbergungsvertrages ist aber bei der Begründung eines Mietverhältnisses über Räume, die - auch für den Mieter klar erkennbar - zu einem Beherbergungsbetrieb gehören und einer mit dem Beherbergungszweck dieses Unternehmens in Einklang stehenden Nutzung zugeführt werden sollen, zu vermuten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0069618

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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