RS OGH 1989/12/5 10ObS320/89, 10ObS49/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.12.1989
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Norm

ASVG §175

Rechtssatz

Im forstwirtschaftlichen Betrieb umfaßt die Urproduktion Holzschlägerungsarbeiten und das weitere Aufarbeiten des Holzes bis zu einem Stand, in dem es im Handel üblicherweise vom Urproduzenten angeboten wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0084165

Dokumentnummer

JJR_19891205_OGH0002_010OBS00320_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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