Norm
ASVG §175Rechtssatz
Im forstwirtschaftlichen Betrieb umfaßt die Urproduktion Holzschlägerungsarbeiten und das weitere Aufarbeiten des Holzes bis zu einem Stand, in dem es im Handel üblicherweise vom Urproduzenten angeboten wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0084165Dokumentnummer
JJR_19891205_OGH0002_010OBS00320_8900000_001