Norm
MRG §1 Abs2 Z1Rechtssatz
Ob eine Wohnung im Einzelfall tatsächlich "im Rahmen des Betriebes eines Beherbergungsunternehmens" vermietet worden ist, ist keine reine Beweisfrage, sondern im Wege einer rechtlichen Schlußfolgerung aus dem im einzelnen festzustellenden tatsächlichen Geschehen zu beantworten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0069631Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.04.2011