RS OGH 1989/12/5 4Ob606/89, 7Ob3/11h

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Veröffentlicht am 05.12.1989
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Norm

MRG §1 Abs2 Z1

Rechtssatz

Ob eine Wohnung im Einzelfall tatsächlich "im Rahmen des Betriebes eines Beherbergungsunternehmens" vermietet worden ist, ist keine reine Beweisfrage, sondern im Wege einer rechtlichen Schlußfolgerung aus dem im einzelnen festzustellenden tatsächlichen Geschehen zu beantworten.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 606/89
    Entscheidungstext OGH 05.12.1989 4 Ob 606/89
  • 7 Ob 3/11h
    Entscheidungstext OGH 16.02.2011 7 Ob 3/11h
    Auch; Beisatz: Die Frage, ob ein Mietobjekt im Rahmen des Betriebs eines Beherbergungsunternehmens vermietet wurde, lässt sich nur unter Bedachtnahme auf alle Umstände des Einzelfalls beantworten. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0069631

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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