RS OGH 1989/12/5 4Ob126/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.12.1989
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Norm

UWG §7 C

Rechtssatz

In der Zeitungsbranche ist die Behauptung, eine Konkurrenzzeitung habe eine 'Ente' verbreitet - also Mitteilungen gemacht, die nicht den Tatsachen entsprechen -, geeignet, den Ruf dieser Zeitung zu schmälern, ihren Absatz zu beeinträchtigen und damit den Betrieb des Unternehmens zu schädigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0079567

Dokumentnummer

JJR_19891205_OGH0002_0040OB00126_8900000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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