RS OGH 1989/12/5 4Ob126/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.12.1989
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Norm

UWG §7 C

Rechtssatz

Läßt ein Artikel in journalistischer Übertreibung einen bereits fortgeschritteneren Stand der Entwicklung der geschilderten Tatsachen vermuten, als er in Wahrheit gegeben war, berechtigt dies die Konkurrentin nicht, auch gegen den richtigen Teil des Berichtes den Vorwurf einer Falschmeldung zu erheben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0079525

Dokumentnummer

JJR_19891205_OGH0002_0040OB00126_8900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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