RS OGH 1989/12/6 9ObA309/89

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Veröffentlicht am 06.12.1989
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Norm

AngG §23 Abs1 IB
LAG §31 Abs1
NÖ LAO §30 Abs1

Rechtssatz

Bei Bemessung der Abfertigung eines in der Landwirtschaft oder Forstwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmers ist auch die Lehrzeit zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Berechnung, Höhe, Ausmaß, Umfang, Dienstzeit, Vordienstzeit, Angestellte, Einrechnung, Anrechnung, Zusammenrechnung, Lehrling

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0028953

Dokumentnummer

JJR_19891206_OGH0002_009OBA00309_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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