RS OGH 1989/12/6 9ObA324/89, 8ObA279/94

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Veröffentlicht am 06.12.1989
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Norm

AngG §23 IA
AngG §23 IC

Rechtssatz

Es widerspricht dem Sinn und Zweck der Abfertigung auch als einer Treueprämie, sie von Zufällen wie Erkrankung und dergleichen abhängig zu machen und sie zu versagen, wenn der Arbeitnehmer bei aufrechtem Arbeitsverhältnis wegen Krankheit nicht mehr in der Lage ist, sein bisheriges Entgelt zu erzielen. Auch hätten es Arbeitgeber auf diese Weise durch Zuwarten mit der Kündigung in der Hand, die Höhe der Abfertigung eines Langzeitkranken allmählich zu vermindern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0030328

Dokumentnummer

JJR_19891206_OGH0002_009OBA00324_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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