Norm
ArbVG §105 Abs4Rechtssatz
Die einwöchige Frist zur gerichtlichen Anfechtung der Kündigung ist eine formell-rechtliche Frist; die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung dieser Frist ist zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0052033Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.01.2022