Norm
LPG §16Rechtssatz
Eine ununterbrochene Kette von Landpachtverträgen mit im wesentlichen gleichen Inhalt ist vor allem dann gegeben, wenn das Pachtobjekt dem gleichen Betrieb dient, erfordert also den gleichen Pachtgegenstand und einen wenigstens ähnlichen Vertragszweck, dieselben Vertragsteile oder deren Vormänner, nicht aber unbedingt den gleichen Pachtzins oder die gleichen Nebenbestimmungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0066214Dokumentnummer
JJR_19891211_OGH0002_0060OB00685_8900000_004