Norm
IESG §1 Abs6 Z2Rechtssatz
Der Oberste Gerichtshof folgt nicht der Rechtsprechnung des Verwaltungsgerichtshofes, daß dienstzeitabhängige Ansprüche unter Berücksichtigung der Gesamtzeit der Unternehmenszugehörigkeit zu ermitteln und sodann eine Aliquotierung entsprechend der Dauer der Zeiträume vorzunehmen sei, während der die Voraussetzung des § 1 Abs 6 Z 2 IESG vorlagen bzw während der diese Voraussetzungen nicht gegeben waren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0076988Dokumentnummer
JJR_19891213_OGH0002_009OBS00011_8900000_002