Norm
RDG §139 Abs1Rechtssatz
Die Einschränkung einer vom Gesetz eingeräumten Rechtsmittelbefugnis durch teleologische Reduktion ist abzulehnen. Das vorrangige Interesse an der Rechtssicherheit spricht vielmehr für die uneingeschränkte Einräumung von Rechtsmittelmöglichkeiten, die das Gesetz seinem Wortlaut nach eröffnet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0072805Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009