RS OGH 1989/12/19 10ObS391/89, 10ObS93/93, 10ObS138/93, 10ObS285/94, 10ObS239/98i, 10ObS271/98w, 10O

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Veröffentlicht am 19.12.1989
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Norm

ASVG §255 Da
ASVG §273

Rechtssatz

Im Rahmen der Prüfung der Verweisungsmöglichkeiten ist für die Einordnung in eine bestimmte Beschäftigungsgruppe nur die Art der ausgeübten Tätigkeit, nicht aber die vom Arbeitgeber vorgenommene Einreihung oder das bezahlte Gehalt entscheidend.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0084492

Dokumentnummer

JJR_19891219_OGH0002_010OBS00391_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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