Norm
ASVG §255 DaRechtssatz
Im Rahmen der Prüfung der Verweisungsmöglichkeiten ist für die Einordnung in eine bestimmte Beschäftigungsgruppe nur die Art der ausgeübten Tätigkeit, nicht aber die vom Arbeitgeber vorgenommene Einreihung oder das bezahlte Gehalt entscheidend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0084492Dokumentnummer
JJR_19891219_OGH0002_010OBS00391_8900000_001