Norm
ASVG §255 CaRechtssatz
Ist ein Versicherter in der Lage, eine Verweisungstätigkeit ohne jede Einschränkung inhaltlicher oder zeitlicher Art auszuüben so ist davon auszugehen, daß er in der Lage ist, ein Einkommen in der Höhe des kollektivvertraglichen Lohnes oder Gehaltes zu erzielen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085088Dokumentnummer
JJR_19891219_OGH0002_010OBS00342_8900000_001