RS OGH 1990/1/17 1Ob694/89, 3Ob185/94, 1Ob627/95, 2Ob2070/96t, 7Ob503/96 (7Ob504/96, 7Ob1505/96), 2O

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.01.1990
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Norm

MRK Art6 Abs1 II5a5

Rechtssatz

Gegen den in Art 6 Abs 1 Satz 1 MRK enthaltenen verfahrensrechtlichen Grundsatz des rechtlichen Gehörs verstoßen Bindungen an nachteilige Wirkungen eines Verfahrens, in dem der nunmehr davon Betroffene nicht eingebunden war und die er unabänderlich hinnehmen müsste. Der Einzelne hat in Durchführung dieses Grundsatzes vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort zu kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 694/89
    Entscheidungstext OGH 17.01.1990 1 Ob 694/89
    Veröff: SZ 63/4 = EvBl 1990/89 S 406 = JBl 1990,662
  • 3 Ob 185/94
    Entscheidungstext OGH 30.08.1995 3 Ob 185/94
    nur: Gegen den in Art 6 Abs 1 Satz 1 MRK enthaltenen verfahrensrechtlichen Grundsatz des rechtlichen Gehörs verstoßen Bindungen an nachteilige Wirkungen eines Verfahrens, in dem der nunmehr davon Betroffene nicht eingebunden war und die er unabänderlich hinnehmen müsste. (T1)
    Veröff: SZ 68/151
  • 1 Ob 627/95
    Entscheidungstext OGH 22.11.1995 1 Ob 627/95
    Auch
  • 2 Ob 2070/96t
    Entscheidungstext OGH 30.05.1996 2 Ob 2070/96t
    nur: Gegen den in Art 6 Abs 1 Satz 1 MRK enthaltenen verfahrensrechtlichen Grundsatz des rechtlichen Gehörs verstoßen Bindungen an nachteilige Wirkungen eines Verfahrens, in dem der nunmehr davon Betroffene nicht eingebunden war und die er unabänderlich hinnehmen müsste. (T2)
    Veröff: SZ 69/131
  • 7 Ob 503/96
    Entscheidungstext OGH 15.05.1996 7 Ob 503/96
    Vgl auch; nur T1
  • 2 Ob 2287/96d
    Entscheidungstext OGH 05.09.1996 2 Ob 2287/96d
    Vgl auch; nur T2; Beisatz: Hier: Bindungswirkung des Strafurteils erstreckt sich nicht auf den Haftpflichtversicherer, der im Strafprozess kein rechtliches Gehör hatte. (T3)
  • 2 Ob 203/97k
    Entscheidungstext OGH 09.10.1997 2 Ob 203/97k
    Vgl auch
  • 1 Ob 354/97h
    Entscheidungstext OGH 15.12.1997 1 Ob 354/97h
    Auch; Veröff: SZ 70/262
  • 1 Ob 380/97g
    Entscheidungstext OGH 28.04.1998 1 Ob 380/97g
    Vgl
  • 2 Ob 2178/96z
    Entscheidungstext OGH 24.09.1998 2 Ob 2178/96z
    Auch; nur: Gegen den in Art 6 Abs 1 Satz 1 MRK enthaltenen verfahrensrechtlichen Grundsatz des rechtlichen Gehörs verstoßen Bindungen an nachteilige Wirkungen eines Verfahrens, in dem der nunmehr davon Betroffene nicht eingebunden war und die er unabänderlich hinnehmen müsste. Der Einzelne hat in Durchführung dieses Grundsatzes vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort zu kommen. (T4)
  • 3 Ob 240/99m
    Entscheidungstext OGH 15.09.1999 3 Ob 240/99m
    nur: Gegen den in Art 6 Abs 1 Satz 1 MRK enthaltenen verfahrensrechtlichen Grundsatz des rechtlichen Gehörs verstoßen Bindungen an nachteilige Wirkungen eines Verfahrens, in dem der nunmehr davon Betroffene nicht eingebunden war und die er unabänderlich hinnehmen müsste. (T5)
  • 2 Ob 250/99z
    Entscheidungstext OGH 05.10.1999 2 Ob 250/99z
    Vgl auch; nur T1
  • 7 Ob 253/00g
    Entscheidungstext OGH 14.12.2000 7 Ob 253/00g
    Auch; Veröff: SZ 73/200
  • 1 Ob 162/03k
    Entscheidungstext OGH 02.09.2003 1 Ob 162/03k
    Vgl; Beisatz: Hier: Anfechtungsprozess (§§ 2, 3 und 8 AnfO). (T6)
  • 3 Ob 300/05x
    Entscheidungstext OGH 29.03.2006 3 Ob 300/05x
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Eine Bindung des Vereins an das seinen Obmann verurteilende Straferkenntnis ginge im Lichte der zur Bindungswirkung mit Rücksicht auf Art 6 Abs 1 EMRK entwickelten Grundsätze zu weit, zumal sich der Verein im Strafverfahren gegen seinen Obmann weder rechtliches Gehör verschaffen noch an der Stoffsammlung mitwirken konnte. (T7)
    Beisatz: Daran ändert auch die zivilrechtliche Haftung juristischer Personen für die von ihren Repräsentanten bei Ausübung der Vertretungsbefugnisse begangenen deliktischen Handlungen nichts, beseitigt sie doch keineswegs die Trennung zwischen juristischer Person und dem für sie handelnden Organwalter. (T8)
  • 8 Ob 114/06g
    Entscheidungstext OGH 18.10.2007 8 Ob 114/06g
    Vgl auch; Beis wie T7; Bem: Zweiter Rechtsgang zu 3 Ob 122/06x. (T9)
  • 8 Ob 129/07i
    Entscheidungstext OGH 28.02.2008 8 Ob 129/07i
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Keine Verletzung des Art 6 Abs 1 EMRK. (T10)
  • 6 Ob 170/08f
    Entscheidungstext OGH 01.10.2008 6 Ob 170/08f
    Vgl; Beisatz: Hier: Schiedsverfahren und Nebenintervention. § 607 ZPO ordnet ebenso wie seine Vorgängerbestimmung § 594 Abs 1 ZPO idF vor dem SchiedsRÄG 2006 (BGBl I 7/2006) die Gleichstellung eines in der Sache abschließenden Schiedsspruchs mit einem gerichtlichen Urteil an. (T11)
    Beisatz: Die Streitverkündung im Schiedsverfahren ist grundsätzlich zulässig, eine Bindungswirkung ist zumindest jedoch dann abzulehnen, wenn der Streitverkündungsempfänger nicht auch Partei der Schiedsvereinbarung war. (T12)
  • 1 Ob 169/11a
    Entscheidungstext OGH 29.09.2011 1 Ob 169/11a
    Auch; nur T1; Vgl auch Beis wie T8; Beisatz: Keine Bindung des Geschäftsherrn an die strafrechtliche Verurteilung seines Erfüllungsgehilfen. (T13)
  • 2 Ob 71/15b
    Entscheidungstext OGH 08.06.2015 2 Ob 71/15b
    Auch; nur T1; Veröff: SZ 2015/55
  • 2 Ob 152/16s
    Entscheidungstext OGH 27.10.2016 2 Ob 152/16s
    Auch; Beisatz: Bei einem Vorprozess mit mehreren Beklagten, die keine einheitliche Streitpartei bilden, wirkt das Urteil gegen den einen nicht gegen die übrigen, weil keiner der Beklagten im Vorprozess die Möglichkeit hatte, auf die Entscheidung über das Rechtsverhältnis zwischen dem dortigen Kläger und einer anderen Beklagten Einfluss zu nehmen. (T14)
    Beisatz: Hier: Regress zwischen Solidarschuldnern, die aufgrund der beschränkten Anfechtung des Urteils durch den Kläger im Vorprozess diesem in unterschiedlicher Höhe haften. (T15), Veröff: SZ 2016/112
  • 10 Ob 4/18p
    Entscheidungstext OGH 23.05.2018 10 Ob 4/18p
    Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Zu den Inhaltsvoraussetzungen einer wirksamen Streitverkündigung. (T16); Veröff: SZ 2018/41

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0074953

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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