Norm
BSVG §93Rechtssatz
Ist eine notwendige stationäre Behandlung nicht unaufschiebbar, muß sich ein Versicherter, wenn er eine Behandlung in einer privaten Krankenanstalt ohne Vertragsverhältnis mit dem Versicherungsträger in Anspruch nehmen will, um dessen Einweisung (Ausstellung eines Kostenverpflichtungsscheines) bemühen, will er nicht des Kostenzuschusses verlustig gehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0085817Dokumentnummer
JJR_19900123_OGH0002_010OBS00360_8900000_004