Norm
ASGG §89 Abs2Rechtssatz
Bei der Unterlassung des Ausspruches über die Festsetzung einer vorläufigen Zahlung durch das Erstgericht handelt es sich um einen bloßen Verfahrensmangel, der vom Berufungsgericht nur dann wahrgenommen werden kann, wenn dieser Verstoß von der klagenden Partei in einem Rechtsmittel geltend gemacht wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0085748Dokumentnummer
JJR_19900123_OGH0002_010OBS00150_8900000_002