Norm
ABGB §922Rechtssatz
Normale Verschleißerscheinungen und Abnützungserscheinungen sind daher keine Fehler im Rechtssinn. Beim Gebrauchtwagenkauf müssen Mängel innerhalb eines gewissen Rahmens hingenommen werden, insbesondere dem Alter und den gefahrenen Kilometern entsprechende Verschleißmängel und Abnützungsmängel, weil die gewöhnliche Beschaffenheit normale Verschleißerscheinungen und das Risiko auch größerer Reparaturen nicht ausschließt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0018466Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.11.2020