Norm
StGB §159 Abs2Rechtssatz
Beim Merkmal der Abwendung der drohenden Zahlungsunfähigkeit durch Maßnahmen im Sinne der Z 1 - 3 des Abs 2 handelt es sich um eine objektive Bedingung, durch solche die Strafbarkeit im Fall der schuldhaften Herbeiführung einer Gefahr der Zahlungsunfähigkeit auf jene Fälle eingeschränkt wird, in denen eine Sanierung durch eine Gebietskörperschaft unter den Voraussetzungen dieses Absatzes vorgenommen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0095928Dokumentnummer
JJR_19900126_OGH0002_0110OS00023_8900000_009