RS OGH 1990/1/26 11Os23/89

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Veröffentlicht am 26.01.1990
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Norm

StGB §159 Abs2

Rechtssatz

Beim Merkmal der Abwendung der drohenden Zahlungsunfähigkeit durch Maßnahmen im Sinne der Z 1 - 3 des Abs 2 handelt es sich um eine objektive Bedingung, durch solche die Strafbarkeit im Fall der schuldhaften Herbeiführung einer Gefahr der Zahlungsunfähigkeit auf jene Fälle eingeschränkt wird, in denen eine Sanierung durch eine Gebietskörperschaft unter den Voraussetzungen dieses Absatzes vorgenommen wird.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 23/89
    Entscheidungstext OGH 26.01.1990 11 Os 23/89
    Veröff: EvBl 1990/78 S 341 = GesRZ 1990,166 = RZ 1990/115 S 260

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0095928

Dokumentnummer

JJR_19900126_OGH0002_0110OS00023_8900000_009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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