Norm
StGB §159 Abs2Rechtssatz
Eine den Tatbestand nach dem Abs 2 ausschließende Verpflichtung einer Gebietskörperschaft zu Sanierungsmaßnahmen der hier umschriebenen Art wird nur durch die Abgabe einer rechtswirksamen und einklagbaren Zusage ihrer zuständigen Organe gegenüber den mit der schuldnerischen Vertretung betrauten Personen vor Eintritt einer kridagleichen Situation begründet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0095935Dokumentnummer
JJR_19900126_OGH0002_0110OS00023_8900000_010