Norm
StGB §159Rechtssatz
Zwar trifft es zu, daß ein (für den Zusammenschluß rechtlich selbständiges Unternehmen zu einem sogenannten Unterordnungskonzern im Sinne des § 15 Abs 2 AktG signifikanter) Gewinnausschließungsvertrag innerhalb des abhängigen Unternehmens die Grenze strafbarer fahrlässiger Kridahandlungen in dem Maß zurückdrängt, in dem die Zahlungsfähigkeit der herrschenden Konzerngesellschaft (Konzernobergesellschaft) geeignet ist (und auch vertragsmäßig dazu genützt wird), die bei isolierter Betrachtung der Gesamtsituation allein des abhängigen Unternehmens zu gewärtigenden gläubigerschädigenden Auswirkungen seiner Zahlungsunfähigkeit und damit den Eintritt eines pönalisierten Erfolges abzufangen. Entfällt doch in diesem Umfang jedwedes strafrechtliche Schutzbedürfnis der in Wahrheit (vertragsbedingt) im Ergebnis gar nicht beeinträchtigten Gläubigerinteressen. Anders verhält es sich aber, wenn und soweit der vom herrschenden Unternehmen zu übernehmende Verlust eine Dimension erreicht, die seine die Gläubigeransprüche sicherstellende Liquiditätskapazität übersteigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0094985Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.04.2016