Norm
StGB §159Rechtssatz
Ein zwischen einer Aktiengesellschaft als Konzernobergesellschaft und einer GmbH als deren Tochterunternehmen abgeschlossener Gewinnausschließungsvertrag und Verlustausschließungsvertrag enthebt das leitende Organ der Tochtergesellschaft nicht seiner (im § 25 GmbHG statuierten) Verpflichtung zu einer ordentlichen und gewissenhaften, an gesicherten und praktisch bewährten betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen orientierten Geschäftsführung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0094998Dokumentnummer
JJR_19900126_OGH0002_0110OS00023_8900000_004