RS OGH 1990/1/31 2Ob587/89, 8Ob520/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.1990
beobachten
merken

Norm

ABGB §1037
ABGB §1097
MRG §10

Rechtssatz

Ansprüche nach § 10 MRG und solche nach den §§ 1097, 1037 ABGB konkurrieren. Es steht dem Mieter frei, seine Ersatzansprüche auf eine der beiden Bestimmungen oder auf beide zu stützen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0019886

Dokumentnummer

JJR_19900131_OGH0002_0020OB00587_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten