RS OGH 1990/1/31 9ObA27/90

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Veröffentlicht am 31.01.1990
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Norm

EGZPO ArtXLII IJ
ZPO §235 A

Rechtssatz

Die Konkretisierung des Leistungsbegehrens einer Stufenklage ist jederzeit möglich; sie ist keine Klagsänderung im Sinne des § 235 ZPO. Der Widerspruch der beklagten Partei gegen die Zulassung dieses Vorbringens als Klagsänderung ist zurückzuweisen (Maßgabebestätigung).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0035041

Dokumentnummer

JJR_19900131_OGH0002_009OBA00027_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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