RS OGH 1990/1/31 9ObA22/90, 9ObA273/00p, 5Ob27/09w, 6Ob172/10b, 7Ob236/11y

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Veröffentlicht am 31.01.1990
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Norm

ABGB §1152 B

Rechtssatz

Nimmt der andere Teil die Arbeitsleistung bewusst entgegen, ohne dass der Abschluss eines Arbeitsvertrages angenommen werden kann, ist eine analoge Anwendung des § 1152 ABGB mit dem Ergebnis vertretbar, dass die Arbeit dann angemessen zu entlohnen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0021589

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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