Norm
ABGB §1152 BRechtssatz
Nimmt der andere Teil die Arbeitsleistung bewusst entgegen, ohne dass der Abschluss eines Arbeitsvertrages angenommen werden kann, ist eine analoge Anwendung des § 1152 ABGB mit dem Ergebnis vertretbar, dass die Arbeit dann angemessen zu entlohnen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0021589Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.03.2012