Norm
ASVG §255 DcRechtssatz
In der Frage, ob eine Verweisungstätigkeit mit einem unzumutbaren sozialen Abstieg verbunden wäre, können geringere Kenntnisse und Fähigkeiten und eine schlechtere Ausbildung zu keiner günstigeren Beurteilung gegenüber besser ausgebildeten Versicherten, welche die gleiche Tätigkeit verrichtet haben, führen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084770Dokumentnummer
JJR_19900206_OGH0002_010OBS00030_9000000_002