RS OGH 1990/2/6 10ObS30/90

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Veröffentlicht am 06.02.1990
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Norm

ASVG §255 Dc
ASVG §273 Abs1

Rechtssatz

In der Frage, ob eine Verweisungstätigkeit mit einem unzumutbaren sozialen Abstieg verbunden wäre, können geringere Kenntnisse und Fähigkeiten und eine schlechtere Ausbildung zu keiner günstigeren Beurteilung gegenüber besser ausgebildeten Versicherten, welche die gleiche Tätigkeit verrichtet haben, führen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084770

Dokumentnummer

JJR_19900206_OGH0002_010OBS00030_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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