Norm
EO §36 ERechtssatz
Erhebt der Verpflichtete nach Exekutionsbewilligung eine Klage, mit der er eine Feststellung hinsichtlich der Tragweite des Titels begehrt, ist dies eine allgemeine Feststellungsklage, für die die allgemeine Zuständigkeitsordnung gegeben ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0000985Dokumentnummer
JJR_19900207_OGH0002_0040ND00301_9000000_001