Norm
ArbVG §40 Abs4Rechtssatz
Dürfte nur ein Betriebsrat den Zentralbetriebsrat für das gesamte Unternehmen wählen, würde dies zu der der demokratischen Legitimation des Zentralbetriebsrates für das gesamte Unternehmen abträglichen Konsequenz führen, daß ein Betrieb - ohne daß dies durch eine innere Notwendigkeit geboten wäre - den anderen Betrieben durch Konstituierung eines Betriebsrates und die Wahl eines Zentralbetriebsrates aus Mitgliedern dieses Betriebsrates zuvorkommen und auf diese Weise die zentrale Belegschaftsvertretung auch für die anderen Betriebe für die Dauer von vier Jahren bestimmen könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0051122Dokumentnummer
JJR_19900214_OGH0002_009OBA00370_8900000_001