RS OGH 1990/2/14 9ObA370/89

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Veröffentlicht am 14.02.1990
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Norm

ArbVG §40 Abs4
ArbVG §59
ArbVG §80
ArbVG §81
ArbVG §110 Abs1
ArbVG §113 Abs4

Rechtssatz

Dürfte nur ein Betriebsrat den Zentralbetriebsrat für das gesamte Unternehmen wählen, würde dies zu der der demokratischen Legitimation des Zentralbetriebsrates für das gesamte Unternehmen abträglichen Konsequenz führen, daß ein Betrieb - ohne daß dies durch eine innere Notwendigkeit geboten wäre - den anderen Betrieben durch Konstituierung eines Betriebsrates und die Wahl eines Zentralbetriebsrates aus Mitgliedern dieses Betriebsrates zuvorkommen und auf diese Weise die zentrale Belegschaftsvertretung auch für die anderen Betriebe für die Dauer von vier Jahren bestimmen könnte.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 370/89
    Entscheidungstext OGH 14.02.1990 9 ObA 370/89
    Veröff: SZ 63/19 = EvBl 1990/99 S 472 = ecolex 1990,370 = RdW 1990,352 = WBl 1990,238 = Arb 10846

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0051122

Dokumentnummer

JJR_19900214_OGH0002_009OBA00370_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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