RS OGH 1990/2/20 5Ob525/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.1990
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Norm

JN §93

Rechtssatz

Auch bei Prüfung der Frage, ob das nach § 93 Abs 1 JN angerufene Gericht auch durch Parteienvereinbarung zuständig gemacht werden könnte, ist auf den Zeitpunkt der Klagseinbringung abzustellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0046760

Dokumentnummer

JJR_19900220_OGH0002_0050OB00525_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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