Norm
UWG §1 C4Rechtssatz
Die Gleichheit des Kundenkreises hängt nicht nur von sachlichen, sondern insofern auch von räumlichen Umständen ab, als durch die räumliche Entfernung ein Wettbewerbsverhältnis im Einzelfall ausgeschlossen werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0077677Dokumentnummer
JJR_19900220_OGH0002_0040OB00146_8900000_001