Norm
WEG 1948 §8 Abs4Rechtssatz
Die im Wohnungseigentumsvertrag dem Wohnungseigentumsorganisator erteilte Ermächtigung zur Erlassung einer Hausordnung ist keine geeignete Grundlage, aus der eine seinerzeit nach § 8 Abs 4 WEG 1948 mögliche Vereinbarung aller Miteigentümer über die Aufteilung der Aufwendung für die Liegenschaft abweichend vom gesetzlichen Verteilungsschlüssel abgeleitet werden könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0082841Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.07.2012