Norm
ABGB §550Rechtssatz
Das Begehren der Erbteilungsklage (Leistungsklage) ist auf Teilung unter Angabe des Wertverhältnisses der jedem Miterben zukommenden Portionen zu richten. Die Teilung wird real, zum Beispiel durch Änderung in den ideellen Anteilen, oder zivil vorgenommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0012312Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.02.2021