RS OGH 1990/2/27 10ObS80/90, 10ObS364/90, 10ObS56/92, 10ObS83/92, 10ObS93/92, 10ObS272/92, 10ObS65/9

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Veröffentlicht am 27.02.1990
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Norm

ASVG §255 Dc

Rechtssatz

Kann ein Versicherter zumutbare Verweisungstätigkeiten ohne jede Einschränkung, also wie ein körperlich und geistig gesunder Versicherter, ausüben, dann ist nicht daran zu zweifeln, daß er durch die Verweisungstätigkeiten das Entgelt erwerben kann, das jeder andere dafür voll geeignete Arbeiter regelmäßig dadurch zu erzielen pflegt. Darauf, ob dieses Entgelt ein Kollektivvertragslohn ist, kommt es nicht an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084677

Dokumentnummer

JJR_19900227_OGH0002_010OBS00080_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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