Norm
ASVG §228 Abs1 Z4Rechtssatz
Gegen die Regelung der Berücksichtigung von Haftzeiten nur unter bestimmten, im ASVG umschriebenen Voraussetzungen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0053267Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.05.2013