Norm
ASVG §105aRechtssatz
Da Reparaturarbeiten im Haushalt regelmäßig von älteren Menschen nicht selbst vorgenommen werden, kann der Umstand, daß ein Pensionist aus gesundheitlichen Gründen außerstande ist, solche Reparaturarbeiten durchzuführen, den Anspruch auf Hilflosenzuschuß nicht begründen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084121Dokumentnummer
JJR_19900227_OGH0002_010OBS00059_9000000_001