RS OGH 1990/2/27 4Ob17/90, 4Ob112/90, 4Ob154/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1990
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Norm

UWG §7 C
UWG §7 D
UWG §7 F1

Rechtssatz

Die - unwahre - Aussage, die Mitbewerber mißachteten ein gerichtliches Verbot, ist eine herabsetzende Tatsachenbehauptung im Sinn des § 7 UWG. Der Vorwurf eines unrechtmäßigen Verhaltens ist geeignet, den Betrieb eines Unternehmens oder den Kredit seines Inhabers zu schädigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0079383

Dokumentnummer

JJR_19900227_OGH0002_0040OB00017_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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