Norm
UWG §7 CRechtssatz
Die - unwahre - Aussage, die Mitbewerber mißachteten ein gerichtliches Verbot, ist eine herabsetzende Tatsachenbehauptung im Sinn des § 7 UWG. Der Vorwurf eines unrechtmäßigen Verhaltens ist geeignet, den Betrieb eines Unternehmens oder den Kredit seines Inhabers zu schädigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0079383Dokumentnummer
JJR_19900227_OGH0002_0040OB00017_9000000_001