Norm
ASGG §63 Abs1Rechtssatz
Es verletzt fundamentale Verfahrensgrundsätze, die Berufung einer Partei auf zulässiges neues Vorbringen mit der Begründung zurückzuweisen, dieses Vorbringen widerspreche dem Inhalt einer gleichzeitig vorgelegten Urkunde und sei daher "wider besseres Wissen" unrichtig erstattet worden, wenn diese Urkunde nicht mit den Parteien in der Berufungsverhandlung erörtert und im Rahmen der Prozeßleitung (§ 182 Abs 1 ZPO) der Versuch zur Aufklärung (vermeintlicher) Widersprüche versucht wird und die zum selben Vorbringen beantragten weiteren Beweisaufnahmen einfach übergangen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0042021Dokumentnummer
JJR_19900228_OGH0002_009OBA00044_9000000_001