RS OGH 1990/3/7 C362/88

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Veröffentlicht am 07.03.1990
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Norm

EWGV Art30
EWGV Art36
IPRG §48 Abs2

Rechtssatz

EuGH 7.3.1990 - Rs C - 362/88 (GB-INNO-BM/Confederation du commerce Luxembourgeois)

Die Art 30 und 36 EWGV sind dahin auszulegen, daß nationale Rechtsvorschriften, wonach es verboten ist, in der geschäftlichen Werbung für ein Sonderangebot die Dauer des Angebots und den früheren Preis anzugeben, auf eine in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig durchgeführte Werbeaktion nicht angewandt werden dürfen. Veröff: EuZW 1990,222

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL002:1990:RS0105850

Dokumentnummer

JJR_19900307_AUSL002_00000C00362_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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