Norm
UWG §28Rechtssatz
Läßt jemand seine Werbung in eine Zeitung in der Erwartung einschalten, daß sie in diesem Blatt infolge eines Gewinnspieles mit höherer Wahrscheinlichkeit als in einem anderen Medium gelesen wird, dann wurde er damit nicht in unsachlicher und wettbewerbsfremder Weise beeinflußt; er hat dann vielmehr durchaus rational gehandelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0079710Dokumentnummer
JJR_19900313_OGH0002_0040OB00069_9000000_002