Norm
ASVG §273Rechtssatz
Für die Tätigkeit als Küchenchef, wofür große Erfahrung in verschiedenen Gastronomiebetrieben und eine Tätigkeit im Ausland notwendige Voraussetzungen sind, stehen Arbeitsplätze vorwiegend männlichen Arbeitnehmern offen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084864Dokumentnummer
JJR_19900313_OGH0002_010OBS00015_9000000_001