RS OGH 1990/3/13 4Ob1511/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.03.1990
beobachten
merken

Norm

MRG §30 Abs2 Z6 A

Rechtssatz

Wird die Wohnung nach Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland nur noch in unregelmäßigen Abständen benutzt und nimmt der Vermieter dies durch Jahre nicht zum Anlaß einer Kündigung, liegt darin ein schlüssiger Verzicht auf die Geltendmachung dieses Kündigungsgrundes.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 1511/90
    Entscheidungstext OGH 13.03.1990 4 Ob 1511/90

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0070252

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten