Norm
MRG §30 Abs2 Z6 ARechtssatz
Wird die Wohnung nach Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland nur noch in unregelmäßigen Abständen benutzt und nimmt der Vermieter dies durch Jahre nicht zum Anlaß einer Kündigung, liegt darin ein schlüssiger Verzicht auf die Geltendmachung dieses Kündigungsgrundes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0070252Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008