RS OGH 1990/3/14 2Ob518/90, 1Ob2178/96t, 6Ob2176/96k, 3Ob216/10a

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Veröffentlicht am 14.03.1990
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Norm

AnfO §1
AnfO §2
AnfO §3

Rechtssatz

Gläubigerbenachteiligung ist auch dann gegeben, wenn an der Liegenschaft, die Gegenstand der Schenkung ist, zugunsten einer im Jahr 1913 geborenen Frau ein Veräußerungsverbot und Belastungsverbot bestand.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0050494

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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