Norm
AnfO §1Rechtssatz
Gläubigerbenachteiligung ist auch dann gegeben, wenn an der Liegenschaft, die Gegenstand der Schenkung ist, zugunsten einer im Jahr 1913 geborenen Frau ein Veräußerungsverbot und Belastungsverbot bestand.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0050494Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.02.2011