Norm
JN §55 Abs1Rechtssatz
Beim Aufwendungsersatz nach § 10 MRG handelt es sich um einen einheitlichen Anspruch, der nicht in mehrere Einzelforderungen zerfällt. Es ist daher nur ein einheitlicher Betrag einzuklagen und zuzuerkennen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0046465Dokumentnummer
JJR_19900314_OGH0002_0030OB00590_8900000_001