RS OGH 1990/3/14 9ObA60/90

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Veröffentlicht am 14.03.1990
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Norm

ABGB §879 CIIo5
AZG §10
KollV für das Güterbeförderungsgewerbe allg

Rechtssatz

Die Bestimmung eines KollV, derzufolge im Fall einer Überzahlung gegenüber dem kollektivvertraglichen Lohn der fünfzigprozentige Überstundenzuschlag nur mit der Grundlage des Mindestlohnes des KollV zu zahlen ist, verstößt gegen § 10 AZG und ist nichtig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0038457

Dokumentnummer

JJR_19900314_OGH0002_009OBA00060_9000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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