- 9 ObS 4/90
Veröff: WBl 1990/271 ff (Liebeg 261) = ZAS 1991/11 S 65
- 3 Ob 44/93
nur: Die teleologische Reduktion verschafft der ratio legis nicht gegen einen zu engen, sondern gegen einen überschießend weiten Gesetzeswortlaut Durchsetzung. (T1)
Beisatz: Die Ungleichbehandlung muss geradezu willkürlich erscheinen, ein schwerwiegender Wertungswiderspruch oder eine offenbare Ungerechtfertigkeit könnten sonst nicht vermieden werden. (T2)
- 4 Ob 38/95
nur: Die teleologische Reduktion verschafft der ratio legis nicht gegen einen zu engen, sondern gegen einen überschießend weiten Gesetzeswortlaut Durchsetzung. Die (verdeckte) Lücke besteht im Fehlen einer nach der ratio notwendigen Ausnahme. Vorausgesetzt ist stets der Nachweis, dass eine umschreibbare Fallgruppe von den Grundwertungen oder Zwecken des Gesetzes entgegen seinem Wortlaut gar nicht getroffen wird und dass sie sich von den "eigentlich gemeinten" Fallgruppen so weit unterscheidet, dass die Gleichbehandlung sachlich ungerechtfertigt und willkürlich wäre. (T3)
- 5 Ob 36/02h
nur T3
- 8 ObS 4/03a
Auch
- 6 Ob 254/05d
Beisatz: Die teleologische Reduktion verschafft der „ratio legis" gegen einen überschießend weiten Gesetzeswortlaut Durchsetzung. Die (verdeckte) Lücke besteht hier im Fehlen einer nach der „ratio legis" notwendigen Ausnahmeregel. (T4)
Beisatz: Hier: § 245 Abs 1 HGB. (T5)
Veröff: SZ 2005/177
- 9 ObA 38/06p
Beisatz: Eine teleologische Reduktion würde den klaren Nachweis voraussetzen, dass eine umschreibbare Fallgruppe von den Grundwertungen oder Zwecken des Gesetzes entgegen seinem Wortlaut gar nicht getroffen wird und dass sie sich von den „eigentlich gemeinten" Fallgruppen so weit unterscheidet, dass die Gleichbehandlung sachlich ungerechtfertigt und willkürlich wäre. (T6)
Veröff: SZ 2006/109
- 9 ObA 60/06y
Beis wie T6
- 4 Ob 146/07k
Auch; Beis wie T6
Veröff: SZ 2007/140
- 5 Ob 148/07m
Ähnlich; Beisatz: Besonders bei ethisch und weltanschaulich umstrittenen Fragen muss eine von den bestehenden (allgemeinen) Regeln des Rechts - hier: des Schadenersatzrechts - abweichende Bewertung dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben. (T7)
Beisatz: Hier: Frage nach Schadenersatz im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes (wrongful birth, wrongful life). (T8)
- 9 ObA 161/07b
nur T1
- 9 ObA 109/09h
Auch; Beisatz: Die teleologische Reduktion stellt bei zu weit geratenen gesetzlichen Tatbeständen das Gegenstück zur Analogie dar. Sie verschafft der ratio legis gegen einen überschießend weiten Gesetzeswortlaut Durchsetzung, indem sich die (letztlich den Gesetzeswortlaut korrigierende) Auslegung am Gesetzeszweck orientiert. (T9)
Beisatz: Hier: § 4 Z 1 lit a ASGG. (T10)
Veröff: SZ 2009/150
- 6 Ob 233/09x
Vgl; Beis wie T6; Bem: Hier: § 17 Abs 5 PSG. (T11)
- 5 Ob 153/09z
nur T3; Bem: Hier: Teleologische Reduktion von
§ 13 AnfO abgelehnt. (T12)
Veröff: SZ 2009/155
- 5 Ob 124/10m
Vgl; Beisatz: Es ist nicht zulässig, durch teleologische Reduktion eine gesetzliche Vorschrift (beinahe) zur Gänze ihres Inhalts zu entkleiden. (T13)
- 5 Ob 5/11p
Auch; Beis wie T10; Beis ähnlich wie T13
- 10 ObS 63/12f
Entscheidungstext OGH 24.07.2012 10 ObS 63/12f
Vgl; Beis wie T9; Veröff: SZ 2012/74
- 1 Ob 157/13i
Entscheidungstext OGH 21.11.2013 1 Ob 157/13i
Vgl; Veröff: SZ 2013/109
- 10 ObS 85/13t
Entscheidungstext OGH 17.12.2013 10 ObS 85/13t
- 10 ObS 177/13x
Entscheidungstext OGH 25.02.2014 10 ObS 177/13x
nur T1; Beis wie T14; Beisatz: Hier: Geburt des zweiten Kindes um 6 Tage früher als erwartet und daher 2?Monatsfrist des
§ 5 Abs 4 KBGG nicht erfüllt. (T15)
- 1 Ob 73/14p
Entscheidungstext OGH 22.05.2014 1 Ob 73/14p
Auch
- 9 Ob 27/14g
Entscheidungstext OGH 25.06.2014 9 Ob 27/14g
- 10 Ob 58/14y
Entscheidungstext OGH 24.02.2015 10 Ob 58/14y
Auch; nur T1; Veröff: SZ 2015/10
- 10 ObS 50/15y
Entscheidungstext OGH 02.09.2015 10 ObS 50/15y
Auch
- 8 Ob 87/15z
Entscheidungstext OGH 29.09.2015 8 Ob 87/15z
Auch; nur T1
- 10 ObS 158/15f
Entscheidungstext OGH 19.01.2016 10 ObS 158/15f
Auch
- 6 Ob 144/17w
Auch; Veröff: SZ 2018/1
- 4 Ob 124/18s
Auch; Veröff: SZ 2018/62
- 5 Ob 204/18p
Auch; Beis wie T9; Beisatz: Hier:
§ 362 ABGB im Hinblick auf die unzulässige Dereliktion von (bloßen) Miteigentumsanteilen. (T16)
- 8 Ob 50/19i
nur T3; Veröff: SZ 2019/43
- 2 Ob 167/19a
- 5 Ob 164/19g
nur T3
- 5 Ob 58/21x
Vgl; Beis wie T3; Beisatz: Hier: § 20 lit c StarkstromwegeG. (T18)
- 1 Ob 62/21f
Vgl; Beis wie T3; Beis wie T18
- 2 Ob 76/21x
- 5 Ob 5/22d
Entscheidungstext OGH 21.04.2022 5 Ob 5/22d
- 7 Ob 52/22f
Entscheidungstext OGH 29.06.2022 7 Ob 52/22f