RS OGH 1990/3/14 9ObA60/90, 9ObA605/90, 9ObA604/93

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Veröffentlicht am 14.03.1990
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Norm

AZG §10 Abs2

Rechtssatz

Normallohn im Sinn des § 10 Abs 2 AZG ist das gesamte Entgelt einschließlich aller Bestandteile. Eine Überzahlung gegenüber dem kollektivvertraglichen Lohn ist ein Teil des Normallohnes im Sinn dieser Bestimmung und ist bei der Ermittlung des Überstundenzuschlages zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0051876

Dokumentnummer

JJR_19900314_OGH0002_009OBA00060_9000000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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