Norm
AZG §10 Abs2Rechtssatz
Normallohn im Sinn des § 10 Abs 2 AZG ist das gesamte Entgelt einschließlich aller Bestandteile. Eine Überzahlung gegenüber dem kollektivvertraglichen Lohn ist ein Teil des Normallohnes im Sinn dieser Bestimmung und ist bei der Ermittlung des Überstundenzuschlages zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0051876Dokumentnummer
JJR_19900314_OGH0002_009OBA00060_9000000_006